uvex Atemschutzmaske silv-Air p Faltmasken mit oder ohne Ventil, flexibler Nasenclip, mit Kopfband, zum einmaligen Gebrauch
- Partikelfiltrierende Faltmaske mit oder ohne Ventil
- Schutzstufe FFP1, FFP 2 und FFP3 je nach Modell
- Weiche Materialkanten für mehr Tragekomfort
- Nahtloses, durchlaufendes Kopfband für komfortablen und sicheren Sitz der Maske
- Eingearbeiteter, flexibel anpassbarer Nasenclip
- Hydrophobe Materialbeschichtung
- Schaumauflagen im Kinn- und Nasenbereich für optimalen Dichtsitz
- Die Masken sind einzeln verpackt
- Maske erfüllt die Anforderungen gegen hohe Staubbelastung (D-Kennzeichnung, Dolomitstaubprüfung)
- Zusatzangaben (EN 149) – NR – zum einmaligen Gebrauch / D – erfolgreiche Dolomitstaubeinlagerungsprüfung
- Technologien – 360° Ausatemventil, D-Kennzeichnung, Einzeln verpackt, Komfort-Dichtlippe, Komfort-Nasenclip
- Anwendung – Entsorgung/Reinigung: Kehren von Böden / Landwirtschaft: Umgang mit Heu, Getreide, Mehl / Nahrungsmittelindustrie
uvex Atemschutzmasken silv-Air p Faltmasken sind in den folgenden Ausführungen erhältlich:
uvex Atemschutzmaske silv-Air p FFP1 8103 – Ausführung – Faltmaske FFP1 NR D ohne Ventil
uvex Atemschutzmaske silv-Air p FFP1 8113 – Ausführung – Faltmaske FFP1 NR D mit Ventil
uvex Atemschutzmaske silv-Air p FFP2 8203 – Ausführung – Faltmaske FFP2 NR D ohne Ventil
uvex Atemschutzmaske silv-Air p FFP2 8213 – Ausführung – Faltmaske FFP2 NR D mit Ventil
uvex Atemschutzmaske silv-Air p FFP3 8313 – Ausführung – Faltmaske FFP3 NR D mit Ventil / Vier-Punkt-Kopfbandbefestigung
360° Ausatemventil – Das 360° Ausatemventil sorgt für eine spürbare Verringerung des Ausatemwiderstands und reduziert Hitze und Feuchtigkeit in der Maske.
D-Kennzeichnung – Die Maske hat die Dolomitstaubprüfung durchlaufen und bietet beste Atemfähigkeit auch bei starkem Staubaufkommen und längerer Nutzung.
Einzeln verpackt – Die Masken sind einzeln verpackt und entsprechen höchsten hygienischen Ansprüchen
Komfort-Dichtlippe – Die weiche Dichtlippe sorgt für sicheren und angenehmen Dichtsitz.
Komfort-Nasenclip – Die Maske ist mit einem hochwertigen Nasenclip ausgestattet und somit individuell adaptierbar.
DIN EN 149 – Atemschutzgeräte, filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln
Atemschutzmasken und filtrierende Halbmasken, die der Norm DIN EN 149 entsprechen, schützen den Träger vor partikelförmigen Schadstoffen wie beispielsweise Aluminiumstaub und -rauch, Glasfaser, Holzstaub und weiteren Schadstoffpartikeln. Je nach Art und Konzentration des Schadstoffes muss eine von drei Schutzklassen für die Atemschutzmasken vorliegen.
Einteilung filtrierender Halbmasken zum Schutz gegen Partikel
Partikelfiltrierende Halbmasken und Masken mit Wechselfiltern sind nach DIN EN 149:2001 und A1:2009 in verschiedene Atemschutzklassen eingeteilt, die je nach Belastung für verschiedene Einsatzbereiche im Betrieb geeignet sind:
FFP1 – inerte Partikel / nicht gegen Partikel krebserzeugender und radioaktiver Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme
FFP2 – gesundheitsschädliche Partikel / nicht gegen Partikel radioaktiver Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 und Enzyme
FFP3 – giftige Partikel
DIN EN 149 regelt in seiner Neufassung außerdem, ob filtrierende Halbmasken nur für eine Arbeitsschicht oder darüber hinaus auch für mehrere Schichten wiederverwendet werden können. Bezüglich dessen sind Anforderungen an Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in der Norm protokolliert. Die Möglichkeit der Wiederverwendung hängt von verschiedenen Faktoren des Arbeitsumfeldes ab:
- Schadstoffkonzentration
- Atmungsintensität
- Hitze
- Feuchtigkeit
- Hygienefaktoren
Laut der Norm gelten für die Wiederverwendung von filtrierenden Halbmasken folgende Kennzeichnungen:
R = Filtrierende Halbmaske ist wiederverwendbar.
NR = Filtrierende Halbmaske ist maximal für eine Schicht verwendbar.










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