uvex Atemschutzmaske silv-Air premium FFP1 partikelfiltrierende Faltmaske, mit oder ohne Ventil, mit Kopfband, zum einmaligen Gebrauch
- partikelfiltrierende Faltmaske
- einzeln verpackt
- Farbe: weiß
- zertifizierte FFP1-Atemschutzmaske nach EN 149 und EU-Richtlinie 89/686/EWG
- D-Kennzeichnung (bestandene Dolomitstaubprüfung): beste Atemfähigkeit auch bei starkem Staubaufkommen
- kann nicht wiederverwendet werden
- eingearbeiteter, flexibel anpassbarer Nasenclip
- dichtlippe im Nasenbereich für hohen Tragekomfort und zuverlässigen Dichtsitz
- weiche Materialkanten für mehr Tragekomfort
- unkomplizierte Handhabung bei hohem Tragekomfort durch das justierbare Kopfband
- mit Ausatemventil oder ohne Ventil erhältlich
- Technologien – einzeln verpackt, D-Kennzeichnung, hochfunktionelle Filtermaterialien, Komfort-Dichtlippe im Nasenbereich, Komfort-Nasenclip, uvex Feinstaub-Filter-Technologien
- Einsatzbereiche: Entsorgung/Reinigung: Kehren von Böden, Landwirtschaft: Umgang mit Heu, Getreide, Mehl
uvex Atemschutzmasken silv-Air premium FFP1 sind in den folgenden Ausführungen erhältlich:
uvex Atemschutzmaske silv-Air premium FFP1 5100 – Ausführung – Faltmaske FFP1 NR D ohne Ventil
uvex Atemschutzmaske silv-Air premium FFP1 5110 – Ausführung – Faltmaske FFP1 NR D mit Ventil
D-Kennzeichnung – Die Maske hat die Dolomitstaubprüfung durchlaufen und bietet beste Atemfähigkeit auch bei starkem Staubaufkommen und längerer Nutzung.
Einzeln verpackt – Die Masken sind einzeln verpackt und entsprechen höchsten hygienischen Ansprüchen.
Komfort-Dichtlippe – Die weiche Dichtlippe sorgt für sicheren und angenehmen Dichtsitz.
Komfort-Nasenclip – Die Maske ist mit einem hochwertigen Nasenclip ausgestattet und somit individuell adaptierbar.
Hochfunktionelle Filtermaterialien – Die sorgfältig ausgewählte Kombination hochfunktioneller Filtermaterialien der uvex silv-Air Range gewährt ein Höchstmaß an Schutz und ermöglicht dennoch eine leichtgängige Atmung mit der Atemschutzmaske.
uvex Feinstaub-Filter-Technologie
Die uvex Feinstaub-Filter-Technologie sorgt für die Erfüllung der Anforderung an besonders hohe Staubbelastung („D“ – Dolomitstaubprüfung). Somit haben die Masken eine sehr lange Standzeit und behalten auch bei starker Belastung ihre überdurchschnittlichen Atemwiderstandswerte.
DIN EN 149 – Atemschutzgeräte, filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln
Atemschutzmasken und filtrierende Halbmasken, die der Norm DIN EN 149 entsprechen, schützen den Träger vor partikelförmigen Schadstoffen wie beispielsweise Aluminiumstaub und -rauch, Glasfaser, Holzstaub und weiteren Schadstoffpartikeln. Je nach Art und Konzentration des Schadstoffes muss eine von drei Schutzklassen für die Atemschutzmasken vorliegen.
Einteilung filtrierender Halbmasken zum Schutz gegen Partikel
Partikelfiltrierende Halbmasken und Masken mit Wechselfiltern sind nach DIN EN 149:2001 und A1:2009 in verschiedene Atemschutzklassen eingeteilt, die je nach Belastung für verschiedene Einsatzbereiche im Betrieb geeignet sind:
FFP1 – inerte Partikel / nicht gegen Partikel krebserzeugender und radioaktiver Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme
FFP2 – gesundheitsschädliche Partikel / nicht gegen Partikel radioaktiver Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 und Enzyme
FFP3 – giftige Partikel
DIN EN 149 regelt in seiner Neufassung außerdem, ob filtrierende Halbmasken nur für eine Arbeitsschicht oder darüber hinaus auch für mehrere Schichten wiederverwendet werden können. Bezüglich dessen sind Anforderungen an Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in der Norm protokolliert. Die Möglichkeit der Wiederverwendung hängt von verschiedenen Faktoren des Arbeitsumfeldes ab:
- Schadstoffkonzentration
- Atmungsintensität
- Hitze
- Feuchtigkeit
- Hygienefaktoren
Laut der Norm gelten für die Wiederverwendung von filtrierenden Halbmasken folgende Kennzeichnungen:
R = Filtrierende Halbmaske ist wiederverwendbar.
NR = Filtrierende Halbmaske ist maximal für eine Schicht verwendbar.







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